Auszug aus der Satzung des Trägervereins des Olympiastützpunktes Brandenburg e.V.
§ 2, Zweck des Vereins – Absatz 5:
Der OSP Brandenburg bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ist parteipolitisch sowie konfessionell neutral. Der OSP Brandenburg tritt extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen und diskriminierenden Auffassungen und Aktivitäten entschieden entgegen. Er fördert die soziale Integration und gleichberechtigte Teil-habe unter Wahrung der kulturellen Vielfalt.
Der OSP Brandenburg verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er stellt sich die Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeder Art von Gewalt und Missbrauch zu initiieren.
Der OSP Brandenburg verurteilt jegliche Form von Gewalt
Vor diesem Hintergrund wurde Folgendes veranlasst:
Verantwortliche
Benennung von Beauftragten, die im Auftrag des OSP-Leiters für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt tätig sind:
Tel.: +49(0)335 683 73 16
sylvio.kroll@osp-brandenburg.de
Darüber hinaus haben alle hauptamtlichen Beschäftigten, wie Trainer, Verwaltungsmitarbeiter und Servicepersonal einen Ehrenkodex für einen geschützten Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen unterschrieben.
Alle dagegen laufenden Handlungen werden geprüft und im nachgewiesenen Fall sanktioniert.
Schutzkonzept
Das Schutzkonzept zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere die von uns betreuten Sportler:innen, steht im folgenden Link zur Verfügung.
Anlaufstelle anlauf-gegen-gewalt.org
Anlauf gegen Gewalt ist deine unabhängige Anlaufstelle, wenn du körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt im Spitzensport erlebst oder erlebt hast.